Wurde auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren im Ausland eine Quellensteuer erhoben, und hat die Schweiz aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Quellenstaat das alleinige Besteuerungsrecht für solche Erträge, kann die ausländische Quellensteuer im Quellenstaat vollumfänglich zurückgefordert werden. Darf aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens sowohl die Schweiz als auch der Quellenstaat Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren besteuern, kann die ausländische Quellensteuer im Quellenstaat teilweise zurückgefordert werden.
Der Erstattungsanspruch beschränkt sich auf jenen Teil der Quellensteuer, der höher ist als die im Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarte maximale Quellensteuer. Die entsprechenden Formulare für Anträge auf Erstattung der ausländischen Quellensteuer finden Sie geordnet nach Staaten im Register.